Bedarfsausweis

Definition & Erklärung

Im Gegensatz zum Energieausweis beschreibt der Bedarfsausweis den theoretischen, nicht den tatsächlichen, Energiebedarf eines Hauses.

Dazu werden verschiedene Faktoren wie die Dämmung, Fenster, Heizung und so weiter einbezogen.

Wann benötige ich einen Bedarfsausweis?

Anders als den Energieausweis benötigen Sie den Bedarfsausweis nicht in jedem Fall. Es gibt zwei Fälle, in denen Sie einen Bedarfsausweis benötigen:

Die Immobilie besteht noch nicht lange genug, um den durchschnittlichen Energieverbrauch zuverlässig zu berechnen. Sie entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977.

In beiden Fällen müssen Sie damit rechnen, mehr Geld auszugeben als für einen normalen Energieausweis.

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Bei einem Online-Service kostet der Bedarfsausweis etwa 100 Euro. Werden die Daten vor Ort erfasst, kostet es zwischen 300 und 500 Euro.

Bei größeren Gebäuden liegt die Grundpauschale bei rund 300 Euro, zuzüglich 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit.

Woher bekomme ich einen Bedarfsausweis?

Den Bedarfsausweis muss ein zertifizierter Experte ausstellen. Träger eines solchen Zertifikates sind in der Regel Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger oder Energieberater.

Mittlerweile gibt es auch verschiedene Online-Services, die den Prozess vereinfachen und Ihnen Geld sparen können.

Ob das auch für Ihre Immobilie möglich ist, lässt sich mit einer kurzen Google-Suche herausfinden.

Für Nichtwohngebäude dürfen seit Kurzem auch Handwerker und Techniker mit Zusatzausbildung einen Bedarfsausweis ausstellen.

Welche Informationen enthält der Bedarfsausweis?

Das Formular für den Bedarfsausweis ist dasselbe wie für den Energieausweis.

Auf der zweiten Seite dieses sogenannten Energiepasses finden Sie den „berechneten Energiebedarf des Gebäudes“.

Sehen können Sie hier Ihren Endenergiebedarf und Ihren Bedarf für Primärenergie. Auch, welche Art von erneuerbarer Energie genutzt wird, wird hier eingetragen.

Falls Sie keine erneuerbare Energieform nutzen, etwa bei einem Altbau, können Sie Ersatzmaßnahmen, wie eine modernisierte Dämmung, eintragen.

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