Grundbuchblatt

Definition & Erklärung

Ein Grundbuchblatt ist Teil des Grundbuchs und enthält Informationen zu einem spezifischen Grundstück. Bei Bedarf kann es von Personen mit berechtigtem Interesse eingesehen werden.

Wie ist ein Grundbuchblatt strukturiert?

Jedes Grundbuchblatt besteht aus fünf Teilen. Die Struktur sieht folgendermaßen aus:

Aufschrift

Die Aufschrift eines Grundbuchblattes enthält grundlegende Informationen zum betroffenen Grundstück.

Dort finden Sie Informationen zum zuständigen Amtsgericht, die fortlaufende Nummer des Grundbuchblattes und zum für das Grundstück verantwortlichen Grundbuchbezirk.

Falls besondere Umstände zutreffen, kann dort auch ein Umschreibungsvermerk oder ein Schließungsvermerk vorhanden sein.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Aufteilung eines Grundbuchbezirks einmal geändert hat oder ein älteres Grundbuch durch ein neueres ersetzt wurde.

Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis finden Sie die fortlaufende Nummerierung aller Grundstücke im jeweiligen Grundbuchbezirk.

Zudem werden hier Informationen über den zuständigen Vermessungsbezirk, Größe und Anschrift der Grundstücke sowie das Flurstück, auf dem sich das jeweilige Grundstück befindet, vermerkt.

Abteilungen

Zudem enthält ein Grundbuchblatt drei Abteilungen.

In der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks behandelt. Hier finden Sie also Infos zum Eigentümer oder – falls vorhanden – zum Erbbauberechtigten eines Grundstücks.

In der zweiten Abteilungen sind etwaige das Grundstück betreffende Belastungen und Beschränkungen vermerkt. Diese können unter anderem Wegerechte, Nutzungsrechte oder Nießbrauchrechte sein.

Zu guter Letzt finden Sie in der dritten Abteilung Informationen zu Grundschulden oder Hypotheken.

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