Flurstück

Definition & Erklärung

Ein Flurstück ist, ein vermessener, abgegrenzter und nummerierter Abschnitt der Erdoberfläche und ist auf der sogenannten Flurkarte eingezeichnet (vereinfacht gesagt)

Ein Grundstück kann einem Flurstück entsprechen, aber auch aus mehr als nur einem Flurstück bestehen.

Mehrere Flurstücke werden zu sogenannten Gemarkungen zusammengefasst.

In der Praxis werden Flurstücke zur Bebauungsplanung, bei der Immobilienfinanzierung und für notarielle Beglaubigungen gebraucht.

Was versteht man unter dem Begriff Flurstück?

Was ist der Unterschied zwischen einem Flurstück und einem Grundstück?

Zwar entspricht ein Grundstück meist einem Flurstück, große Grundstücke können aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen.

Da ein Flurstück die kleinste Buchungseinheit im Flurkataster ist, kann es nicht weiter unterteilt werden und infolgedessen nicht aus mehreren Grundstücken bestehen. 

Flurstücke können lediglich in mehrere verschiedene Nutzungsbereiche unterteilt sein, etwa in Gebäudeflächen und Landwirtschaftsflächen.

Wie wird ein Flurstück dargestellt?

Auf einer Flurkarte (auch Kataster- oder Liegenschaftskarte genannt) lassen sich die Flurstücke einer bestimmten Gegend einsehen.

Diese Karten enthalten neben maßstabsgetreuen Zeichnungen auch Informationen zur Nutzung und zur Bebauung der Flurstücke. Im Zusammenspiel mit dem Grundbuch enthält die Flurkarte also alle Informationen zu Grundstücken, ihrer Bebauung und ihren Besitzverhältnissen.

Passend dazu: Was ist eine Flurbereinigung?

Wann wird ein Flurstück relevant?

Es gibt verschiedene Anlässe, für die ein Flurstück gebraucht wird:

  • Beim Kauf einer Immobilie wird im Kaufvertrag von einem Notar beurkundet, dass alles mit Übereinstimmung zur Flurkarte geschieht.
  • Banken und Makler ermitteln Beleihungswerte auf Grundlage der Flurkarte.
  • Für den Bau eines Hauses müssen Sie die Grundstücksgrenzen mithilfe der Flurkarte nachweisen, da Sie ansonsten keine Baugenehmigung erhalten.
  • Die Grundsteuer wird auf Grundlage der Flurkarte berechnet.
  • Bei rechtlichen Streitfällen, zum Beispiel bei Scheidungen oder Erbschaften, kann die Flurkarte Aufschluss über Besitzverhältnisse geben.
  • Immobilien werden häufig auf Basis der Daten auf der Flurkarte bewertet.

Wie funktioniert die Ausmessung der Flurstücke?

Das Vermessungsamt, teils auch Katasteramt oder Behörde für Bodenmanagement genannt, ist zuständig für die amtliche Vermessung der Erdoberfläche.

Dies geschieht meist dann, wenn die vorhandenen Daten auf der Flurkarte als veraltet betrachtet werden oder wenn ein Bürger Zweifel an den vorhandenen Daten oder den tatsächlichen Verhältnissen anmeldet.

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstückes verkaufen möchten oder mehrere Flurstücke, die Ihnen gehören, zu einem Flurstück zusammenfügen möchten, muss eine sogenannte Teilungs- und Zerlegungsmessung durchgeführt werden.

Solche Messungen dürfen nur von Mitarbeitern des zuständigen Amtes selbst oder von bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden. Dabei kommen verschiedene Messmethoden zum Einsatz. Besonders verbreitet sind die Polaraufnahme, die Punktbestimmung sowie das Orthogonalverfahren.

Welche Bedeutung hat die Flurstücknummer?

Die Flurstücknummer dient hauptsächlich zur Identifizierung eines jeden Flurstückes, da jede Flurstücknummer nur einmal vergeben wird und damit ein einzigartiges Erkennungsmerkmal darstellt.

Die Flurstücknummer wird auf der Flurkarte hinterlegt und erfolgt fortlaufend.

Wo kann ich mein Flurstück einsehen?

Falls Sie Informationen über Ihr Flurstück oder ein anderes Flurstück finden möchten, haben Sie es seit 2015 ganz einfach, da alle Flurstücke online im Amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS) eingetragen sind.

Damit ist die Auskunft über Flurstücke zudem kostenlos.

Möchten Sie darüber hinaus aber einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, müssen Sie diesen direkt beim zuständigen Amt beantragen.

Anschließend bekommen Sie entweder mündlich Bescheid, oder aber einen analogen oder digitalen Kartenausschnitt zugesandt.

Die Kosten hierfür betragen in der Regel zwischen 15 Euro und 60 Euro, je nach Aufwand für das Amt. Auch im Grundbuch unter dem Bestandsverzeichnis können Sie einige Daten zu Ihrem Flurstück finden.

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