Gesamthandseigentum ist Eigentum, das einer Gesamthandsgemeinschaft, bestehend aus mehreren Eigentümern, gehört.
Diese Eigentumsstruktur hat Auswirkungen auf die Verfügungsgewalt über eine Immobilie, etwa bei einem Verkauf oder einer Vermietung.
In Deutschland können nur natürliche oder juristische Personen Eigentümer einer Sache sein.
Im Normalfall handelt es sich dabei um eine einzige Person, es können aber auch mehrere Personen Eigentümer einer Sache, etwa einer Immobilie, sein.
Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:
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