Bausachverständiger

Definition & Erklärung

Unerwünschte Überraschungen sind keine Seltenheit nach einem Hauskauf- oder Bau. Mängel an der Bausubstanz zu erkennen, ist für Laien oft schwer bis unmöglich.

Bausachverständige sind dazu ausgebildet, genau diese Mängel zu entdecken, Ursachen zu finden, diese zu protokollieren und finanzielle Schäden einzuschätzen.

Die Beauftragung eines Bausachverständigen lohnt sich in aller Regel sowohl bei einem Bau als auch beim Kauf einer Immobilie.

Dabei bieten Bausachverständige nicht nur Prüfungen der Bausubstanz an.

Weitere Services, die bei vielen Vertretern dieser Berufssparte in Auftrag gegeben werden können, sind unter anderem Wohnflächenberechnungen, Schimmelanalysen, Energieberatungen, Beweissicherungen und Schlichtungen im Streitfall, Bauabnahmen sowie Wertermittlungen.

Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Immobilie ihren Preis wirklich wert ist, können Sie einen Bausachverständigen mit einer Preisbeurteilung beauftragen.

Dieser kennt in der Regel ortsübliche Preise und äußere Einflüsse, die Einfluss auf eine künftige Wertsteigerung oder -minderung haben könnten.

Zudem kann der Bausachverständige nach einer ausführlichen Begehung der betroffenen Immobilie in der Regel detaillierte Einschätzungen zum Zustand der Bausubstanz, der Haustechnik, zum Genehmigungsprozess für etwaige notwendige Baumaßnahmen.

Diese können unter Umständen nämlich auf den Käufer zukommen, da es gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen gibt.

Preisschätzungen gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum eines jeden guten Bausachverständigen.

So kann Ihnen Ihr Bausachverständiger Auskunft darüber geben, mit Kosten in welcher Höhe Sie in etwa für die fälligen Renovierungsarbeiten rechnen müssen.

Insbesondere bei älteren Immobilien können diese Kosten schnell durch die Decke gehen.

Kennen Sie sie jedoch im Voraus, verschafft Ihnen dieses Wissen eine bessere Verhandlungsposition. Selbst wenn der Sachverständige von einem Kauf abrät, sparen Sie möglicherweise viel Geld.

Auch beim Hausbau kann ein Bausachverständiger beratend und unterstützend zur Seite stehen. Viele Bauunternehmen drängen Bauherren, die kein Expertenwissen besitzen, zu vorschnellen, schön gemalten Bauvorhaben.

Setzt man seine Unterschrift unter die Bauabnahme, erklärt man, dass das Gebäude mängelfrei übergeben wurde und das Bauunternehmen ist folglich aus dem Schneider. Nachbesserungsansprüche lassen sich dann nicht mehr geltend machen.

Vor diesem Schritt einen Bausachverständigen mit der Prüfung des Gebäudes zu beauftragen, macht also durchaus Sinn.

Alternativ können Sie einen Bausachverständigen schon von Beginn Ihres Bauvorhabens an beantragen.

Dann unterstützt dieser Sie auch bei Schritten wie der Baufinanzierung, der Unterzeichnung des Kaufvertrags sowie der Planung von Heiz- und Sanitärtechnik.

Mit Zwischenabnahmen stellt der Bausachverständige zudem einen reibungslosen Ablauf des gesamten Baus sicher. Prüfverfahren wie die Thermografie haben professionelle Bausachverständige in der Regel auch im Angebot.

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, meist fünf Jahre nach dem Bau, kann der Bausachverständige das Haus dann noch einmal auf nachträglich entstandene Mängel prüfen.

Die Kosten für die Dienstleistungen eines Bausachverständigen sind höchst individuell.

Je nach Größe und Bauweise des Hauses sowie je nach Sachverständigem und gebuchten Leistungen können diese erheblich schwanken.

  • Berechnung der Wohnfläche: etwa 100 Euro für ein Zimmer und 10 Euro bis 20 Euro für alle weiteren Zimmer.
  • Energieberatung: circa zwischen 700 Euro und 900 Euro für ein Haus mit 150 Quadratmetern.
  • Analyse von Schimmelbefall: etwa 250 Euro.
  • Hauskaufberatung: Rund 400 Euro bis 700 Euro.
  • Baubegleitung: 2500 Euro bis 6500 Euro.

Wollen Sie sich diese Kosten sparen, dann ergibt es Sinn, gründlich nachzuforschen, beim Hauskauf etwa bei Nachbarn und beim Hausbau im Internet. So finden Sie Lob und Beschwerden über ehemalige Besitzer oder Bauunternehmen.

Achtung: Die Bezeichnung Bausachverständiger ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Haben Sie also Acht vor unseriösen Angeboten. Sprechen Sie etwa vorab mit Organisationen wie dem TÜV oder dem Bundesverband Deutscher Bausachverständiger.

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