Die Grundmiete ist ein Synonym für die Kaltmiete. Mit der Grundmiete kommt man also allein für die Nutzung eines Raumes auf, ohne jegliche Nebenkosten etwa für Wasser, Gas oder Strom.
Der Begriff an sich wird in Gesetzestexten kaum genutzt. Dort ist in der Regel von Kaltmiete, Nettokaltmiete oder schlichtweg Miete die Rede.