Ein ernsthafter Schaden am Gebäude ist der Albtraum eines jeden Immobilienbesitzers.
Um die Auswirkungen auf den eigenen Geldbeutel im Schadensfall möglichst gering zu halten, sollte jeder Eigentümer eine gute Gebäudeversicherung haben.
So gut wie jede Gebäudeversicherung deckt die typischsten Schäden ab, etwa durch Feuer, Wasser oder bestimmte Naturereignisse. Oft werden noch zusätzliche Deckungen angeboten, die unter Umständen sinnvoll sein können.
Fast immer in den Leistungen der Versicherer enthalten sind Schäden durch die häufigsten Ereignisse. Diese sind Hausbrände, Schäden durch Wasserrohrbrüche oder Schäden durch einige Gefahren, die von der Natur ausgehen, wie Hagel oder Sturm.
Häufig im Versicherungsschutz gegen Feuer mit inbegriffen sind Schäden, die durch einen Blitzeinschlag, durch Brände, Implosionen und Explosionen verursacht wurden sowie eventuelle Folgeschäden durch das Löschen, den Rauch oder den entstandenen Ruß.
Weiterhin sind in den meisten Fällen Schäden durch Leitungswasser versichert.
Zu beachten ist, dass hierdurch oftmals nur solche Schäden versichert sind, die von aus beschädigten Leitungen austretendem Wasser oder von Wasser, das aus an diese Leitungen angeschlossenen Gerätschaften austritt, verursacht wurden.
Zu diesen Gerätschaften zählen etwa Wasserbetten, Aquarien oder Sprinkleranlagen.
Ein Grund hierfür kann etwa Frost sein, der einer der häufigsten Gründe für Rohrbrüche ist. Auch durch Frost beschädigte Einrichtungsgegenstände sind häufig mitversichert.
Gegen Sturmschäden sind Sie im Regelfall ab der Windstärke 8 versichert, gegen Hagel dagegen unabhängig von der Stärke des Unwetters.
Achtung: Haben Sie Ihr Haus nicht vollständig abgedichtet, also Türen und Fenster richtig verschlossen, kann der Versicherer die Erstattung von durch Regen verursachten Schäden verweigern.
Zudem sind Schäden durch ansteigendes Hoch- oder Grundwasser oft nicht in den grundlegenden Versicherungspolicen enthalten.
Hier muss oft eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden gebucht werden.
Viele Versicherungen enthalten zudem einen Schutz vor Schäden durch Flugzeugunfälle oder Unfälle mit deren Ladung.
Oft können zudem Optionen hinzugebucht werden, die zusätzlich vor Schäden gegen entgleisende Züge oder von der Straße abgekommene Fahrzeuge schützen.
Je nach Versicherung können Schäden durch Vandalismus oder Einbrüche versichert sein, garantiert ist dies jedoch nicht.
Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Versicherer und buchen Sie im Zweifel eine Option hinzu.
Ansonsten schützt Ihre Hausratversicherung Sie in der Regel vor Schäden durch Einbrüche an Teilen des Äußeren Ihres Hauses, also etwa Fenster, Fassaden oder Türen.
Einige Versicherungen decken durch auf Ihrem Grund und Boden entdeckte Verunreinigungen verursachte finanzielle Schäden ab, meist allerdings nur nach Buchung einer zusätzlichen Option.
Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist vorwiegend dann sinnvoll, wenn Sie in einer Region leben, die für Naturkatastrophen anfällig sind – hauptsächlich in Hochwasserregionen.
Auch Schäden durch weitere Naturereignisse wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen oder Erdrutsche werden von Versicherungen gegen Elementarschäden in der Regel abgedeckt.
Hier gilt es, abzuwägen, ob sich eine solche Versicherung für Sie lohnt. Wichtig ist eine Versicherung gegen Starkregen, da dieser immer und überall vorkommen kann, besonders durch den fortschreitenden Klimawandel.
Achten Sie auf in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkte Höchstbeträge. Diese deckeln oftmals die Beträge, die die Versicherung im Schadensfall zahlt.
Für alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie dann im Ernstfall selbst aufkommen. Die Höchstbeträge können sich je nach Schadensart unterscheiden. Lesen Sie daher aufmerksam.
In den meisten Fällen sind sämtliche Schäden aber ausreichend hoch versichert, sodass eine Unterversicherung in der Realität nur selten vorkommt.
Selbst bei einem Totalverlust Ihres Hauses können Sie mithilfe der Versicherung in aller Regel ein gleichwertiges Haus komplett neu aufbauen.
Verfahren wie Berechnungen der Versicherungssumme auf Grundlage des Baupreisindexes sind oft sehr intransparent und daher generell nicht empfehlenswert.
Auch dann, wenn Sie Teile Ihres Gebäudes vermieten, sind diese vermieteten Bereiche in aller Regel mitversichert.
Mietausfälle werden dagegen meistens nur für maximal zwölf Monate übernommen.
Welches Gebäude genau versichert ist, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Das genannte Gebäude ist dann im Normalfall mitsamt aller Gebäudeteile, Terrassen und sämtlichem Gebäudezubehör versichert, sofern nichts anderes im Versicherungsschein steht.
Auch eingebaute Möbel, etwa Küchen oder Wohnlandschaften, die speziell auf das Gebäude zugeschnitten wurden, sind meistens mitversichert.
Zum Zubehör zählen Objekte wie Ziegel, Mülleimer, Klingelanlagen, Briefkästen, Markisen, Rollläden, Antennen und so weiter. Teurere Anbauten wie Carports, Gartenhäuser, Zäune oder alleinstehende Garagen müssen dagegen in den meisten Fällen zusätzlich versichert werden.
Achten Sie zudem darauf, dass Ihr Gebäude nur dann definitiv versichert ist, wenn Sie dieses zu Wohnzwecken nutzen.
Sie sind dann unterversichert, wenn die in Ihrer Gebäudeversicherung vermerkte Versicherungssumme niedriger als der gegenwärtige Wert Ihres Hauses ist.
Wenn Sie also etwa eine Versicherungssumme von 300.000 Euro für ein Haus vereinbart haben, das 500.000 wert ist, sind Sie unterversichert.
Dies stellt im Schadensfall eine Gefahr für Ihr finanzielles Wohl dar und sollte dringend überdacht werden.
Bei einem Schaden von 100.000 Euro, etwa durch einen Sturm, würde Ihr Versicherer im oben genannten Fall nur 60.000 Euro zahlen, da Ihr Haus zu drei Fünfteln unterversichert war.
Welche Summe Sie für Ihre Versicherung berappen müssen, hängt von einigen Faktoren ab. Darunter:
Zunächst einmal sind Sie dafür verantwortlich, alle Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten.
Gelingt dies nicht, müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrem Versicherer melden.
Merken Sie, dass ein Schadensfall eintritt, etwa ein Brand, müssen Sie sofort Hilfe rufen, in diesem Fall die Feuerwehr.
Tun Sie dies nicht oder deutlich verspätet, kann Ihnen Versicherungsbetrug vorgeworfen werden.
Tritt ein Schadensfall letztlich doch ein, sollten Sie alles so gut wie möglich mit Fotos und Videos dokumentieren. Dies erhöht Ihre Chancen auf eine Erstattung deutlich.
Kaufen Sie ein Haus, geht die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers mit allen zu zahlenden Prämien auf Sie über.
Kaufen Sie ein Gebäude während einer Versicherungsperiode, muss die Prämie für die laufende Versicherungsperiode von Käufer und Verkäufer gemeinsam bezahlt werden.
Hier sollten Sie sich mit Ihrem Gegenüber einigen und Übereinkünfte schriftlich festhalten.
Als Käufer haben Sie das Recht, das vom Vorbesitzer übernommene Versicherungsverhältnis fristlos innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch zu kündigen.
Tun Sie dies nicht während dieser Frist, erlischt Ihr Kündigungsrecht. Für eine solche Kündigung benötigen Sie zudem das Einverständnis etwaiger Hypothekengeber, also etwa einer Bank.
Diese muss der Kündigung zustimmen, sofern Sie für gleichwertigen Ersatz sorgen.
Haben Sie mit Ihrem Versicherungsgeber eine feste Laufzeit vereinbart, können Sie die Versicherung zum Ende dieser Laufzeit kündigen. Liegt diese bei mehr als drei Jahren, können Sie ab dem dritten Jahr jährlich kündigen.
Reichen Sie dafür drei Monate vor Ablauf Ihres gegenwärtigen Vertrages eine Kündigung ein. Hier genügt in aller Regel ein formloses Schreiben ohne Angabe eines Kündigungsgrundes.
Kündigen Sie nicht rechtzeitig, wird Ihr Vertrag automatisch verlängert und Sie müssen bis zur nächsten Gelegenheit warten und solange weiter bezahlen.
Beschließt der Versicherer eine Beitragserhöhung, tritt für Sie ein Kündigungsrecht ein, welches Sie nutzen können, sofern der Versicherer nicht auch seine Leistungen entsprechende der Beitragserhöhung verbessert.
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