Grenzsteine werden zur Markierung von Flurstücksgrenzen genutzt und sind so auch für die Bestimmung der Ausmaße von Grundstücken von entscheidender Bedeutung. Um die Kreuzungslinie zweier Grundstücke zu markieren, werden die Grenzsteine normalerweise direkt in die Grenzpunkte gesetzt.
Eine imaginäre, gerade Linie zwischen zwei Grenzsteinen zeigt dann den Grenzverlauf.
Grenzsteine werden in Deutschland schon seit dem Mittelalter verwendet. Schon damals wurden sie als rechtlich bindend angesehen.
Im Normalfall wurden ein großer Hauptstein sowie mehrere kleine, „Zeugen“ genannte Grenzsteine zur Markierung von Grundstücksgrenzen benutzt.
Diese Praxis findet auch heute noch Verwendung.
Schon beim Hausbau spielen Grenzsteine eine wichtige Rolle: Dabei sind nämlich bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten, die sich je nach Gemeinde und Baugebiet unterscheiden.
Auch bei rechtlichen Streitigkeiten über den Grenzverlauf zweier Grundstücke können die Grenzsteine als Beweis herangezogen werden.
Grenzsteine müssen klar als Grenzmarkierung erkennbar und von anderen Steinen oder Markierungen unterscheidbar sein.
Oft werden sie aus Beton oder Granit hergestellt und auf der Oberseite mit einem Kreuz versehen, zum Teil werden aber auch einfache Rohre aus Metall oder Kunststoff genutzt.
Gut zu wissen: Alte Grenzsteine erkennt man häufig daran, dass sie aus in der Region häufigem Naturstein gefertigt wurden, etwa aus Granit, Marmor, Sandstein, Schiefer, Kalkstein oder anderen Materialien.
In urbanen Gegenden werden Grenzsteine meist bodenbündig eingesetzt, während sie in ländlichen Gegenden oftmals aus dem Boden herausragen. Dies kann dazu führen, dass Grenzsteine in Städten nach einiger Zeit nur noch schwer zu finden sind.
Auf dem Land sollen die Steine primär für Landwirte sichtbar sein, um Grundstücksgrenzen leicht erkennen zu können und beim Bearbeiten des Landes die Steine nicht zu beschädigen.
Im Normalfall setzt man Grenzsteine direkt in den Grenzpunkt.
Ist dies nicht möglich – zum Beispiel weil der Untergrund nicht geeignet ist oder schon ein anderes Bauwerk dort steht – kann der Grenzstein auch etwas versetzt in den Boden eingebracht werden.
Zuständig dafür sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das Einsetzen der Abmarkung muss beim örtlichen Vermessungs- oder Bauamt beantragt werden.
Anschließend wird ein Vermessungsingenieur zum zu begrenzenden Grundstück geschickt, der dann den Inhaber über den Prozess aufklärt und diesem ein Infoblatt aushändigt.
Einmal erledigt, können nur noch die Eigentümer angrenzender Grundstücke Einspruch gegen die Abmarkung einlegen.
Geschieht dies nicht, wird vom Vermessungsingenieur eine Urkunde ausgestellt, die von allen Beteiligten, also dem Ingenieur, dem Inhaber und betroffenen Nachbarn, unterzeichnet wird. Aufbewahrt wird das Dokument im örtlichen Katasteramt.
In den meisten Bundesländern, ausgenommen Hamburg, Berlin und Niedersachsen, ist das Setzen von Grenzsteinen Pflicht.
Das willentliche Entfernen oder Versetzen kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen von maximal fünf Jahren bestraft werden.
Oft stehen alte Grenzsteine zusätzlich unter Denkmalschutz.
Möchten Sie die Grenzsteine auf Ihrem Grundstück finden, sollten Sie dies nicht auf eigene Faust tun, sondern zunächst das örtliche Katasteramt benachrichtigen – dieses kann ihnen die genauen Koordinaten der Steine aushändigen.
Dort erfahren Sie auch, ob auf Ihrem Grundstück überhaupt Grenzsteine angebracht wurden.
Achtung: Die Grenzsteine und ihre genauen Koordinaten sind nicht in jedem Fall in den Datenbanken der Katasterämter hinterlegt, insbesondere dann nicht, wenn es sich um alte Grenzsteine handelt.
Für die Herausgabe der Koordinaten wird zudem eine Gebühr fällig.
Als Grundstückseigentümer stehen Sie in der Pflicht, sich um Ihre Grenzsteine zu kümmern. Dies beinhaltet auch einen Erhalt der Steine.
Da man seinem Grenzstein im Normalfall jedoch nicht jeden Tag einen Besuch abstattet, kann es passieren, dass dieser zum Beispiel überwuchert wird oder in den Boden einsinkt.
Sollten Sie einen Ihrer Grenzsteine nicht mehr finden könnten, sollte der erste Gang zum Katasteramt gehen. Wie oben erläutert, kann dieses im Regelfall Auskunft über die genaue Lage Ihrer Grenzsteine geben.
Bleibt der Grenzstein dennoch verschollen, was vorkommen kann, etwa nach Bauarbeiten, muss eine Grenzwiederherstellung vorgenommen werden.
Ansonsten wären die rechtlichen Grenzen Ihres Grundstücks nicht mehr nachvollziehbar. In einem solchen Fall müssen Sie den betroffenen Nachbarn informieren, da beim Grenztermin beide Parteien vor Ort sein müssen.
Bemerken Sie, dass etwa ein Nachbar einen Grenzstein willentlich entsorgt hat, sollten Sie Anzeige erstatten. Dies ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Allerdings ist es häufig schwierig, Beweise für die Tat zu finden.
Normalerweise ist der Antragsteller für die Kosten der Grenzwiederherstellung verantwortlich. Dieser kann allerdings den ebenfalls betroffenen Nachbarn auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen.
Idealerweise sollten Sie einfach mit Ihrem Nachbarn sprechen und sich mit diesem über eine Aufteilung der Kosten einigen. Alternativ können Sie die Grenzwiederherstellung aus der eigenen Tasche bezahlen und das Geld hinterher von Ihrem Nachbarn einfordern.
Wehrt sich der Nachbar dann weiterhin, können Sie vor Gericht gehen und ein Gutachten erstellen lassen.