Die Fläche, die auf einem Grundstück bebaut werden darf, wird durch die Grundflächenzahl bestimmt. Diese Fläche nennt man zulässige Grundfläche. Auch Garagen, Zufahrten und Stellplätze zählen nach § 19 der Verordnung über die bauliche Nutzung, BauNVO zur Grundfläche.
Die Grundflächenzahl ist in Deutschland Teil des Bauplanungsrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Mit ihr soll erreicht werden, dass in einem Gebiet beim Bau bestimmte Standards eingehalten werden.
So soll einer Störung des Landschaftsbilds vorgebeugt werden.
Zudem wird die Grundflächenzahl gebraucht, um die Nutzbarkeit sowie die Bewertung eines Grundstücks zu ermöglichen.
Die Grundflächenzahl beschreibt den überbaubaren Anteil an einem Grundstück und wird als Dezimalzahl angegeben.
Beträgt die Grundflächenzahl also beispielsweise 0,5, können 50 % eines Grundstücks überbaut oder versiegelt werden.
In aller Regel wird ein Wert von 0,8 nicht überschritten, es sei denn, der Boden und das Landschaftsbild werden dadurch in keinerlei Hinsicht negativ beeinträchtigt.
Generell gilt: Je höher die Grundflächenzahl, desto besser lässt sich ein Grundstück verkaufen.
Vor allem dann, wenn in einer Region keine mehrstöckigen Gebäude zulässig sind, kommt der Grundflächenzahl eine große Bedeutung zu.
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