Der Ertragswert einer Immobilie basiert auf den zu erwartenden künftigen Einnahmen derselben. Mithilfe des Ertragswertverfahrens lässt sich der Ertragswert ermitteln. Wie dieses Verfahren angewandt werden soll, ist im Bewertungsgesetz (BewG) sowie in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt.
Der Ertragswert basiert auf zukünftigen zu erwartenden Mieteinnahmen einer Immobilie und kann deshalb auch nur auf Immobilien angewandt werden, die vermietet werden sollen.
Beispiele hierfür sind unter anderem Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Mietgrundstücke oder Einzelhandelsimmobilien.
In der Praxis wird er genutzt, um den Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen. In Bereichen außerhalb der Immobiliensparte kommt der Ertragswert als Größe auch bei der Bewertung von Unternehmen zum Einsatz.
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