Baulast

Definition & Erklärung

Die Baulast verpflichtet Grundstückseigentümer dazu, einige Pflichten gegenüber der Baubehörde zu erfüllen. Baulasten können die Nutzbarkeit von Grundstücken schmälern oder erweitern. Die Baulast geht beim Kauf eines Grundstückes immer auf den Käufer über.

Daher sollte man sich unbedingt vor dem Erwerb eines Grundstückes oder Hauses über die jeweiligen Baulasten informieren.

Eine der häufigsten Formen der Baulast ist die Abstandsflächenbaulast. Diese kann die Bebauung bestimmter Flächen eines Grundstückes untersagen, beispielsweise dann, wenn der Abstand zum Nachbargebäude nicht mehr eingehalten werden kann.

Ist also laut Landesbauordnung beispielsweise ein Mindestabstand von vier Metern zum nächsten Gebäude vorgeschrieben, dann benötigt man die Erlaubnis entweder des Nachbarn oder der Baubehörde. Diese bekommt man in Form einer weiteren Baulast.

Die Erschließungsbaulast besagt, dass ein Gebäude immer über einen öffentlichen Verkehrsweg erreichbar sein muss.

Dazu zählen entweder öffentliche Straßen und Wege oder auch Leitungen für Gas, Strom und Wasser.

Mit der Zustimmung des Eigentümers eines angrenzenden Grundstückes kann die Erschließung auch über dessen Grundstück erfolgen.

Die Stellplatzbaulast zwingt den Eigentümer eines Grundstückes dazu, das Nutzen seines Grundstückes als Parkplatz durch Dritte zu dulden.

Dies kommt vorwiegend an Orten mit begrenzter Parkfläche vor, beispielsweise in engen Innenstädten.

Bei der Überfahrbaulast geht es meistens um Zufahrtswege für Fahrzeuge der Feuerwehr, die man auf seinem Grundstück gestatten muss.

Neben den genannten gibt es noch viele weitere Formen der Baulast.

Die Baulasten werden von der jeweiligen örtlichen Baubehörde nach den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Ausschließlich in Bayern gibt es keine Baulasten, sondern Grunddienstbarkeiten. Diese werden direkt im Grundbuch eingetragen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt eingehend über etwaige Baulasten informieren.

Dazu kann man einen Blick in das Baulastenverzeichnis werfen, teilweise gegen eine Gebühr, teilweise kostenlos.

Der Verkäufer ist zwar offiziell dazu verpflichtet, im Kaufvertrag bestehende Baulasten zu nennen.

Tut er dies nicht, bleibt der Käufer allerdings trotzdem auf seinem Problem sitzen und kann lediglich Mängelansprüche stellen. Baulasten können zudem unter Umständen den Wert eines Grundstückes erheblich mindern.

Dies kommt ganz auf die Art der Baulast an. Einige Baulasten, die die Bebauung einschränken, wirken sich stark auf den Wert aus.

Andere, wie unter anderem ein Wegerecht für die Feuerwehr, haben dagegen vernachlässigbare Auswirkungen, da sie so gut wie nie genutzt werden.

Unter Umständen kann sich eine Baulast sogar positiv auf den Wert auswirken, nämlich dann, wenn sie das eigene Grundstück in positiver Art und Weise betrifft.

Dies ist etwa bei einem Wegerecht für ein anderes Grundstück der Fall.

Außerdem kann eine Baulast unter Umständen aufgehoben werden, etwa dann, wenn die Gemeinde kein Interesse mehr an ihr hat.

Beabsichtigen Sie selbst eine Baulast einzutragen, müssen Sie sich an die örtliche Baubehörde wenden.

Diese kann Ihnen die genaue Vorgehensweise sowie vorzulegende Dokumente erläutern, da diese Details von Ort zu Ort variieren.

Auch der Preis für die Eintragung einer Baulast variiert stark, je nach Gemeinde und Art der Baulast.

Einige Baulasten bringen mehr Verwaltungsaufwand mit sich als andere

In der Regel werden die Kosten vom von der Baulast Begünstigten beglichen.

Möchte man für sein Grundstück eine Baulast eintragen, die einen selbst begünstigt und den Nachbarn benachteiligt, können sich beide Parteien auf eine Ausgleichszahlung einigen.

Die Höhe dieser Zahlung sollten verschiedene Faktoren wie laufende Kosten oder Wertminderungen beinhalten.

Daher sollte in einem solchen Fall ein Experte, beispielsweise ein Architekt, Bauingenieur oder Anwalt, hinzugezogen werden.

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