Über Rechts- und Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks wird im Grundbuchauszug informiert. Diesen benötigen Sie, sobald Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Auch dann, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, müssen Sie Ihrer finanzierenden Bank einen Grundbuchauszug vorlegen.
Ein Grundbuchauszug ist ein Ausdruck oder eine Kopie eines Grundbuchblattes.
Dort finden Sie alle Informationen zu den Eigentums- und Rechtsverhältnissen eines Grundstücks, etwa Hypotheken, Wege- und Nutzungsrechte oder Altlasten.
All diese Informationen benötigen Sie beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs.
Damit Sie Einsicht ins Grundbuch erhalten und einen Grundbuchauszug anfordern können, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen.
Ob dieses wirklich gegeben ist, kann der zuständige Beamte letztlich aber selbst entscheiden.
Grundstückseigentümer und eingetragene Rechteinhaber eines Grundstücks haben immer ein berechtigtes Interesse. Dasselbe gilt für Behörden, Gerichte, Notare sowie Vermessungsingenieure.
Des Weiteren kann auch bei anderen Personen und Institutionen ein berechtigtes Interesse vorliegen, das jedoch belegt werden muss.
Hierzu zählen:
Generell gilt jedoch, dass das Grundbuchamt das letzte Wort hat und entscheiden kann, was als berechtigtes Interesse gilt und was nicht.
Möchten Sie einen Grundbuchauszug einsehen, müssen Sie gegenüber einem Beamten erklären, wieso Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern können. Die klassische Variante ist der persönliche Gang zum zuständigen Grundbuchamt respektive Amtsgericht.
In allen Bundesländern bis auf Baden-Württemberg erhalten Sie den Grundbuchauszug beim Amtsgericht.
Tipp: Auf www.justiz.de können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl schnell und einfach herausfinden, welches Amtsgericht oder Grundbuchamt für Ihr Anliegen zuständig ist.
Beantragen Sie den Auszug persönlich beim Grundbuchamt, müssen Sie Ihren Personalausweis vorzeigen. Ansonsten können Sie auch ein Schreiben an das zuständige Amt senden und den Auszug so beantragen.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Auszug über einen externen Anbieter online anzufordern. Dort müssen Sie lediglich die notwendigen Daten in ein Formular eintragen, bevor der Anbieter Ihnen die restlichen Schritte abnimmt.
Dies kostet in der Regel etwa 25 Euro plus die Kosten, die für den Grundbuchauszug selbst anfallen.
Haben Sie für Ihr Vorhaben, etwa einen Immobilienkauf, sowieso schon einen Notar beauftragt, können Sie auch diesen mit der Beschaffung des Grundbuchauszugs beantragen.
Notare haben Zugriff auf elektronische Grundbuchauszüge, da sie diese für ihre Arbeit regelmäßig benötigen.
Theoretisch können Sie auch einen unbeteiligten Notar mit der Beschaffung Ihres Grundbuchauszugs beantragen, was aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten aber eher unüblich ist.
Beantragen Sie den Grundbuchauszug selbst beim Grundbuchamt oder beim Amtsgericht, sollte er in der Regel innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen ankommen.
Hinweis: Ein Notar erhält den Auszug dank seines Zugangs zu elektronischen Auszügen innerhalb weniger Minuten.
Die günstigsten Varianten sind der persönliche Gang zum Amt oder die Anforderung über einen sowieso schon für Sie tätigen Notar.
Hier können Sie mit etwa 10 Euro bis 20 Euro für einen Grundbuchauszug rechnen.
Beauftragen Sie einen Drittanbieter mit der Beschaffung, kommen in der Regel Kosten von 30 bis 50 Euro auf Sie zu. Zudem kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug immer etwas mehr als ein einfacher Grundbuchauszug.
Vorsicht: Lassen Sie bei Grundbuchauszügen, die ein Verkäufer schon vorliegen hat, Vorsicht walten. Diese können im schlimmsten Fall gefälscht sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher besser selbst einen Grundbuchauszug beantragen.
Manchmal können Sie einen Grundbuchauszug für mehrere Zwecke verwenden. Banken verlangen im Normalfall nach einem Grundbuchauszug, der nicht älter als sechs Monate ist.
Haben Sie in den vorangegangen sechs Monaten also schon einmal einen Grundbuchauszug erhalten, müssen Sie keinen neuen beantragen.
Derjenige, für den der Grundbuchauszug bestimmt ist, kann entscheiden, ob er einen beglaubigten Grundbuchauszug möchte oder ob ihm ein einfacher Grundbuchauszug ausreicht.
Banken verlangen in der Regel nach beglaubigten Auszügen. Falls Sie für persönliche Zwecke Informationen über ein Grundstück benötigen, reicht eine einfache Version aus.