Der Ensembleschutz ist Teil des Denkmalrechts und sieht vor, ganze Gruppen an Gebäuden respektive historische Ortsbilder zu erhalten. Der Schutz von einzelnen Gebäuden erreicht dieses Ziel nur begrenzt.
In der Vergangenheit kam es daher oftmals vor, dass zwar einzelne historische Gebäude gut geschützt wurden, aber die Bereiche um sie herum von moderner Infrastruktur oder Gebäuden zugebaut wurden.
Angesichts dessen wurde in den 1970er-Jahren das Konzept des Ensembleschutzes eingeführt.
Nachdem durch großflächige Sanierungen und Infrastrukturprojekte nach dem Zweiten Weltkrieg große Teile historischer Ortschaften zerstört oder zumindest verunstaltet wurden, wurde beschlossen, solche erhaltenswerten Bereiche besser zu schützen.
Da schon der Denkmalschutz einzelner Gebäude rechtlich sehr kompliziert ist, gestaltet sich die Umsetzung des Ensembleschutzes in der Praxis noch komplexer.
Zudem wird er aufgrund der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer je nach Bundesland unterschiedlich definiert.
Generell ist ein Ensemble jedoch eine Gruppe erhaltenswerter Gebäude oder anderer Bauwerke. Ein Beispiel hierfür ist die Zeche Zollverein im westdeutschen Essen.
Zur Unterschutzstellung ist ein öffentliches Interesse am Schutz der betroffenen Gruppe an Bauwerken nötig, etwa aufgrund eines besonders hohen historischen oder künstlerischen Wertes.
Schwierig wird es dann, wenn etwa eine ganze Altstadt unter Ensembleschutz gestellt werden soll.
Hier muss vorsichtig abgewogen werden, wie sehr die architektonische Einheit einer Altstadt durch neuere Gebäude gestört wurde und wie diese die Gesamtheit des Ensembles beeinflussen.
Wird eine Altstadt schlussendlich unter Ensembleschutz gestellt, kann sie durch verschiedene Regelungen und Gesetze einfacher erhalten werden, etwa durch Denkmalpflegepläne, Erhaltungssatzungen oder Gestaltungsfibeln.
Genehmigungen für neue Bauwerke oder infrastrukturelle Veränderungen sind dann wesentlich schwerer zu erhalten.
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