Notaranderkonto

Definition & Erklärung

Ein Notaranderkonto ist ein Konto, das von einem Notar für einen bestimmten Zweck verwaltet wird. In der Regel wird ein Notaranderkonto dann eingerichtet, wenn durch ein Rechtsgeschäft Geldbeträge bewegt werden müssen, die nicht direkt an die beteiligten Parteien gezahlt werden können oder sollen.

Ein Beispiel aus dem echten Leben:

Wenn bei einem Immobilienkauf der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer gezahlt werden kann, sondern zunächst auf ein Notaranderkonto eingezahlt werden muss, wird vom Notar ein solches Konto eingerichtet.

Der Notar sorgt dann dafür, dass der Kaufpreis auf das Konto eingezahlt und anschließend an den Verkäufer weitergeleitet wird, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist.

Ein weiteres Beispiel wäre, wenn im Zusammenhang mit einer Scheidung eine Abfindung für den einen Ehepartner vereinbart wird, die nicht direkt an den anderen Ehepartner gezahlt werden soll.

In diesem Fall kann der Notar ein Notaranderkonto einrichten, auf das der zu zahlende Betrag eingezahlt wird, und das dann für die Auszahlung an den anderen Ehepartner verwendet wird.

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