Wer sein Geld mit illegalen Aktivitäten verdient, kann dieses Geld nicht einfach wie jeder normale Mensch auf ein Konto überweisen, da ihm sonst das Finanzamt schnell auf die Schliche kommen würde.
Die „Lösung“ hierfür heißt Geldwäsche.
Im Rahmen der Geldwäsche wird dieses illegal erwirtschaftete Geld über legale Wege auf Konten geschleust und so „gewaschen“, um es vor den Gesetzeshütern zu verbergen.
Um die Geldwäsche zu verhindern oder zumindest zu erschweren, gibt es das Geldwäschegesetz.
Im Geldwäschegesetz (GwG) ist Geldwäsche seit 2005 als ein Straftatbestand aufgeführt.
Dies bedeutet, dass er von den zuständigen Behörden bei Entdeckung geahndet werden muss. Zuvor wurde Geldwäsche im Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) behandelt.
Das Geldwäschegesetz besagt zum Beispiel, dass bei Barzahlungen ab 10.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes vorhanden sein muss.
Zudem soll ein sogenanntes Transparenzregister erstellt werden, das Unternehmen dazu obligiert, sämtliche Transaktionen schriftlich festzuhalten.
Des Weiteren soll das Gesetz auch der Überwachung und Verhinderung der Finanzierung von terroristischen Gruppierungen dienen.
Zuständig für diese Überwachung sind die Aufsichtsbehörden im jeweiligen Bundesland.
Im Jahr 2005, in dem auch das Geldwäschegesetz in Deutschland eingeführt wurde, hat die EU eine neue Geldwäscherichtlinie beschlossen.
Die anschließend im Jahr 2006 beschlossene EU-Geldtransferverordnung besagt unter anderem, dass in der ganzen EU bei jedem Geldtransfer der Auftraggeber angegeben und die Identität vom Zahlungsdienstleister weitergegeben werden muss.
Seit 2015 muss absolut jede Transaktion von den „Verpflichteten“, in den meisten Fällen Kreditinstituten oder Versicherungen, auf die Finanzierung von Terror sowie auf Geldwäsche geprüft werden.
Es gibt in der Praxis einige Indizien, die auf Geldwäsche hindeuten können.
Diese Auffälligkeiten müssen von allen Verpflichteten, also etwa Banken, Anwälten, Versicherungen, Notaren und so weiter, sofort gemeldet werden.
Solche Indizien sind zum Beispiel:
Nicht nur die Verpflichteten sind bei Auffälligkeiten dazu gezwungen, genauer hinzusehen.
Auch normale Gewerbetreibende, also etwa Elektronikläden, müssen bei Beträgen ab 10.000 Euro den Ausweis ihrer Kunden verlangen, da dann die sogenannte Sorgfaltspflicht greift.
Ebenso dann, wenn ein Kunde mehrere kleinere Einkäufe tätigt, die aber insgesamt die 10.000 Euro überschreiten, gilt die Ausweispflicht.
Besteht ein begründeter Verdacht der Geldwäsche, muss auch der Gewerbetreibende diesen melden.
Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Verhaltensmuster, die auf Geldwäsche hindeuten können:
Anwälte werden etwa häufig damit beauftragt, hohe Geldsummen an andere Personen oder Unternehmen zu übertragen, um den Ursprung des Geldes zu verschleiern. Als Anwalt ist man daher dazu verpflichtet, solche Geldtransfers zu melden, wenn der Ursprung des Geldes unklar ist.
Notare sind ihres Berufs wegen in der Lage, Geschäfte zwischen Personen oder Unternehmen zu legalisieren. Wird etwa eine Immobilie mit einem hohen Bargeldbetrag bezahlt, muss der Notar sich Informationen über die Herkunft des Geldes einholen und bei Ungereimtheiten Meldung erstatten.
Teure Autos werden von Kriminellen gerne bar bezahlt. Dies muss vom Autohändler angezeigt werden.
Auch Juweliere werden gelegentlich mit Barzahlungen teurer Schmuckstücke konfrontiert.
In Casinos und Spielotheken kann Bargeld ganz einfach in Chips getauscht werden. Ebenso können diese Chips wieder in Bargeld umgetauscht werden. Dies erleichtert Geldwäschern die Arbeit. Daher muss bei Beträgen über 2.000 Euro Buch geführt und der Kunde eindeutig identifiziert werden.
Auch Immobilienmakler müssen bei Barzahlungen von Immobilien die Augen offen halten und Auffälligkeiten melden.
Versicherungen müssen bei Bareinzahlungen etwa in Lebensversicherungen Vorsicht walten lassen und diese unter Umständen anzeigen.
Banken sind die Hauptakteure in Sachen Geldwäsche. Daher müssen Bareinzahlungen von Banken schon ab 10.000 Euro den Behörden gemeldet werden. Auch dann, wenn ein Kunde sich weigert, die Herkunft eines Geldbetrags offenzulegen, muss dies gemeldet werden.
Sie können unbeabsichtigt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn Sie Barzahlungen über 10.000 Euro tätigen und Sie auf Nachfrage etwa des Finanzamtes keinen Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen können.
Dies kann ernste Strafen zur Folge haben.
Banken verlangen bei einer Bareinzahlung von über 10.000 Euro daher von vornherein danach, dass Sie ein Formular ausfüllen, um die Herkunft des Geldes zu erklären.
Auch dann, wenn Sie Zahlungen aus nicht bekannten Quellen auf Ihr Konto erhalten, kann es sein, dass das Finanzamt bei Ihnen anklopft und wissen möchte, woher das Geld stammt.
Möchten Sie also etwa einen Gebrauchtwagen mit Ihrem über Jahre angesparten Bargeld kaufen, etwa für 20.000 Euro, muss der Verkäufer Ihre Personalien aufnehmen und die Übergabe des Geldes dokumentieren.
Besteht seinerseits ein Verdacht auf Geldwäsche, muss er diesen Verdacht unverzüglich den zuständigen Behörden melden.