Eine Bauvoranfrage vermeidet unnötige Genehmigungsverfahren auf dem Weg zu einer Baugenehmigung, die meist mit der aufwendigen Bereitstellung einer Vielzahl an Unterlagen und Gutachten einhergehen.
So kann der Bauherr mithilfe einer Bauvoranfrage beispielsweise prüfen lassen, ob und welche Baulasten vorliegen und ob Ausnahmen möglich wären.
Innerhalb von zwei Monaten ist in der Regel mit einer verbindlichen Stellungnahme durch die Bauaufsichtsbehörde zu rechnen.
Eine Bauvoranfrage kann nur dann gestellt werden, wenn das Bauvorhaben definitiv genehmigungspflichtig ist. Ansonsten kann man einen planungsrechtlichen Bescheid anfragen.
Wenn man eine noch schnellere, aber auch unverbindliche Auskunft möchte, kann man in manchen Gemeinden im Rahmen von Bürgersprechstunden rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben diskutieren.
Ist die Bauvoranfrage erfolgreich und steht dem Bauvorhaben nichts im Wege, so erhält der Bauherr einen sogenannten Bauvorbescheid und kann die Planung seines Bauprojektes mit weniger Bedenken vorantreiben.