Das Nießbrauchrecht ist ein Recht, das einer Person ein Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude einräumt, ohne dass diese Person Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes ist.
Ein Nießbrauchrecht kann beispielsweise eingeräumt werden, wenn eine Person im Alter nicht mehr in der Lage ist, ein Haus selbst zu bewohnen, aber trotzdem weiterhin dort wohnen möchte.
In diesem Fall kann die Person dem Nießbrauchberechtigten das Recht einräumen, das Haus zu nutzen, während die Person selbst weiterhin Eigentümer des Grundstücks bleibt.
Ein Nießbrauchrecht kann auch eingeräumt werden, wenn eine Person ein Grundstück oder ein Gebäude an eine andere Person verkauft, aber das Recht behalten möchte, das Grundstück weiterhin zu nutzen.
In diesem Fall kann der Verkäufer dem Käufer das Eigentum am Grundstück übertragen, aber dem Nießbrauchberechtigten das Recht einräumen, das Grundstück weiterhin zu nutzen.