Sobald es einen Trauerfall in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis gibt, müssen Sie sich unter Umständen mit der Erbschaftsteuer auseinandersetzen.
Diese wird auf finanzielle Werte und auf Sachwerte erhoben und kann, je nach Verwandtschaftsgrad und Umfang des Erbes, unterschiedlich hoch ausfallen.
Geregelt ist alles, was die Erbschaftsteuer betrifft, im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG).
Wie hoch die Erbschaftsteuer, die Sie auf Ihr Erbe zahlen müssen, ausfällt, hängt primär von der Höhe des Erbes sowie von Ihrem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser ab.
Zur einfacheren Einordnung hat der Gesetzgeber verschiedene Steuerklassen erschaffen.
Die folgende Tabelle zeigt dies übersichtlich:
Unter Umständen können Sie sogenannte Abzüge geltend machen. Darunter fallen etwa Kosten für die Bestattung des Erblassers, Erbersatzansprüche oder auch Schulden des Erblassers.
Es gibt einige Kniffe, die Ihre Erbschaftsteuer senken können. So können Sie etwa noch während der Lebzeiten des Erblassers Schenkungen von diesem annehmen.
Diese werden zwar auch besteuert, es kann aber mehrfach von den gültigen Freibeträgen Gebrauch gemacht werden.
Weiterhin gibt es auch Freibeträge, die für das Erbe gelten. Lebenspartner oder Ehegatten können etwa bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Auch hier sinkt der Freibetrag mit dem Grad der Verwandtschaft von Erblasser und Erbe.
Die genauen Beträge finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Erbschaftsteuer.
Auch einige Gegenstände können Sie steuerfrei erben. Hausrat ist etwa für Erben der Steuerklasse I bis zu einem Wert von 41.000 Euro steuerfrei. Auch hierüber lesen Sie in unserem großen Ratgeber zur Erbschaftsteuer mehr.
Der Wert einer Immobilie wird auf Basis ihres aktuellen Verkehrswertes bestimmt. Dieser kann vom realen Wert der Immobilie abweichen.
Daher sollte immer ein Experte zur Bewertung hinzugezogen werden. So können Sie unter Umständen viel Geld sparen.