Bauherren und jene, die Bauherren werden wollen, kennen sie: die Energieeinsparverordnung.
Sie schrieb bis zum 1. November 2020 vor, welche Maßnahmen beim Hausbau vorgenommen werden mussten, um möglichst energiesparend zu leben.
Das Spektrum dieser Maßnahmen reichte von der Installation von modernen Heizsystemen über die Nutzung grüner Energie bis hin zum Einbau möglichst effektiver Dämmmaterialien.
Zum genannten Stichtag wurde sie, gemeinsam mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
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