Wer Anleihen oder Wertpapiere herausgibt, wird Emittent genannt. Emittere ist lateinisch und heißt übersetzt herauslassen. Emittenten sind keine natürlichen Personen, sondern Institutionen wie Firmen, Bundesländer, Städte oder sogar ganze Staaten – auch Darlehensnehmer beim Crowdinvesting sind Emittenten.
Nimmt ein Unternehmen in Deutschland die Rechtsform einer Aktiengesellschaft an, so werden Anteile des Unternehmens als Anteilsscheine an der Börse gehandelt. Diesen Ausstoß von Aktien nennt man Emission.
Bei Staaten nennt man diese emittierten Beteiligungen dagegen Anleihen. Dies dient in der Regel als Finanzquelle für den Staatshaushalt.
Auch Banken können spezielle Derivate wie Fonds, ETFs, Optionsscheine oder Zertifikate emittieren, aber auch Anteile am eigenen Unternehmen.
Die Pflichten, die ein Emittent nach § 30 Abs. 3 Börsengesetz zu erfüllen hat, dienen vorwiegend dem Schutz der Anleger. Diese müssen vom Emittenten bei der Ausgabe eines Wertpapiers betreut werden.
Zudem muss ein Unternehmen, welches Aktien emittieren will, schon seit mindestens drei Jahren bestehen sowie sämtliche Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre veröffentlichen. Weiterhin muss ein sogenanntes Zulassungsprospekt zugänglich gemacht werden, in dem die Emission genau erläutert wird.
Gibt es Änderungen am Kurs einer Aktie, müssen die Hintergründe dieser Änderung erklärt werden. Dies ist auch bei Anleihen der Fall. Regelmäßig im Geschäftsjahr müssen außerdem Zwischenberichte veröffentlicht werden.
Ein Käufer gewährt einem Emittenten eines Anteilscheins in gewisser Weise ein Darlehen über einen bestimmten Zeitraum und nimmt dabei das Risiko von Kursschwankungen oder gar einer Insolvenz auf sich, das sogenannte Emittentenrisiko. Der Emittent verpflichtet sich gegenüber einem Käufer wiederum, das von diesem investierte Kapital zurückzuzahlen, einschließlich etwaiger Dividenden und Zinsen.
Noch mehr Investment- und Immobilienwissen: