Ein Disagio ist ein Betrag, der bei der Realisierung eines bestimmten Services einbehalten wird.
Wer von einem Disagio profitiert, kommt auf den Einzelfall an.
Erwirbt ein Käufer etwa eine Anleihe für 1000 Euro mit einem Disagio von 5 %, so profitiert der Käufer, da dieser effektiv nur 950 Euro bezahlt.
Nimmt ein Kreditnehmer einen Kredit mit Disagio auf, so profitiert der Kreditgeber, da der Kreditnehmer höhere Zinsen zahlt.
Ein Disagio ist also der Abschlag von einem Nennwert.
Anleihen werden meist mit einem Agio oder einem Disagio ausgegeben.
Dies kommt auf die Bonität des Emittenten an. Ist dessen Bonität niedrig, muss er die Anleihe mit einem Disagio ausgeben.
So erhöhen sich die Kreditkosten für den Emittenten des Kredits, während sich für den Anleger die Rendite erhöht.
Für Aktien und Anteile an GmbHs sind Disagios nicht gestattet.
Bei einer Laufzeit einer Anleihe von vier Jahren mit einem Zinssatz von 4 % und einem Disagio von 1 % ergibt sich also Folgendes: Das Disagio wird geteilt durch die Laufzeit von vier Jahren (¼ = 0,25). Dieser Betrag wird auf den Zinssatz addiert (4 + 0,25 = 4,25).
Das bedeutet für den Anleger, dass er eine Rendite von 4,25 % pro Jahr erhält.
Dies erklärt sich damit, dass der Emittent dem Anleger am Ende der Laufzeit der Anleihe 100 % des Nominalbetrags auszahlen muss, obwohl der Anleger anfangs aufgrund des Disagios von 1 % nur 99 % des Nominalbetrags gezahlt hat.
Bei Krediten ist die Funktionsweise von Disagios etwas komplexer. Als Privatverbraucher ist man hiervon kaum tangiert, außer bei Immobilienkrediten. Ein Disagio ist in einem solchen Fall so etwas wie eine schon vorab vorgenommene Zinszahlung.
Nimmt ein Kreditnehmer also einen Kredit in Höhe von 1.000.000 Euro auf, mit einem Zinssatz von 4 % und einem Disagio von 6 %, so bekommt er anfangs vom Kreditgeber nur 940.000 Euro ausgezahlt, muss aber den monatlichen Zins von 40.000 Euro (ohne Tilgung) bezahlen. Dadurch ist die wirklich ausgezahlte Kreditsumme niedriger als die Nettokreditsumme.
Um die Vergleichbarkeit von Krediten zu gewährleisten, müssen Disagios in den effektiven Jahreszins mit einfließen.
Bei Immobilienkrediten können Kreditgeber ein Disagio von bis zu 10 % verlangen.
Unter Umständen kann man eine Rückzahlung des Disagio geltend machen.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Kreditnehmer von seinem Kündigungsrecht bei Krediten mit einer Laufzeit von über zehn Jahren gebraucht macht, nicht aber, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und der Kreditgeber kündigt.
Auch die meisten Kreditkartenanbieter behalten ein Disagio ein. Dies beträgt meist zwischen 2 % und 3 % jedes Kreditkartenumsatzes.
Bezahlt man etwa 100 Euro in einem Restaurant mit seiner Kreditkarte, so werden vom Anbieter direkt 2 Euro bis 3 Euro einbehalten.
Die Höhe des Disagios unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
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