Ein Dauerschuldverhältnis ist ein über einen längeren Zeitraum andauerndes Verhältnis zwischen zwei Vertragsparteien. Dieses kann befristet oder unbefristet sein. Die vereinbarte Leistung unterscheidet sich dabei je nach Fall.
So handelt es sich beispielsweise bei einer Miete um einen Überlassungsvertrag, es kann sich aber auch um Arbeitsverträge, Lizenzverträge, Versicherungsverträge oder Nutzungsverträge handeln.
Bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis muss man zur Kündigung in der Regel eine Frist einhalten, es sei denn, es liegt ein dringender Grund zur Kündigung vor, etwa dann, wenn eine Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter beansprucht werden kann.
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