Dauerschuldverhältnis

Definition & Erklärung

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein über einen längeren Zeitraum andauerndes Verhältnis zwischen zwei Vertragsparteien. Dieses kann befristet oder unbefristet sein. Die vereinbarte Leistung unterscheidet sich dabei je nach Fall.

So handelt es sich beispielsweise bei einer Miete um einen Überlassungsvertrag, es kann sich aber auch um Arbeitsverträge, Lizenzverträge, Versicherungsverträge oder Nutzungsverträge handeln.

Wie kündigt man ein Dauerschuldverhältnis?

Bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis muss man zur Kündigung in der Regel eine Frist einhalten, es sei denn, es liegt ein dringender Grund zur Kündigung vor, etwa dann, wenn eine Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter beansprucht werden kann.

Noch mehr Immo-Wissen:

Entdecken Sie jetzt unser Immobilien-Magazin
mehr Artikel anzeigen
Noch mehr Immobilienwissen
Hochzinsanleihen
Holzfaserdämmung
Immobilienblase
Inflation
Nebenkostenabrechnung
Nichtwohngebäude
Notaranderkonto
Grundpfand­recht
Energieausweis
zum Glossar
© 2024 onpreo AG