Zwei Privatpersonen oder eine Privatperson und eine Bank können einen Darlehensvertrag abschließen. Mit der Unterschrift eines Darlehensvertrages verpflichtet sich ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld zu leihen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich wiederum dazu, das geliehene Geld plus Zinsen pünktlich zurückzuzahlen.
Zwischen zwei Privatpersonen ist der Abschluss eines Darlehensvertrages schnell erledigt.
Die beiden Parteien müssen sich über Modalitäten wie die Darlehenssumme, die Zinsen, die Fälligkeit und weitere einigen, bevor die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt werden.
Ist eine Bank beteiligt, gestaltet sich der Abschluss eines Darlehensvertrages etwas komplizierter.
Hier muss die Privatperson einen Darlehensantrag stellen, der mitsamt aller notwendigen Dokumente bei der Bank eingehen sollte.
Anschließend prüft die Bank den Antrag, bevor dieser genehmigt oder abgelehnt wird.
Der Vertrag wird im Erfolgsfall von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, dann wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Erst dann startet die Tilgung des Darlehens.
Ein Darlehensvertrag sollte auch zwischen Privatpersonen immer schriftlich aufgesetzt werden.
Im Gegensatz zu einem Vertrag mit der Bank sind bei Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen weder Form noch Inhalt genau festgeschrieben.
Dennoch sollte ein Darlehensvertrag immer zumindest folgende Informationen enthalten:
Normalerweise werden die Zinsen jährlich bezahlt, sofern nicht anderweitig vereinbart.
Wucher ist dabei auch zwischen Privatpersonen nicht erlaubt, da dieser gegen die guten Sitten verstößt.
Als Wucher wird jeder Zinssatz gewertet, der mehr als doppelt so hoch ist wie bei Banken üblich.
Ein Familiendarlehen ist ein Darlehen, das zwischen Familienmitgliedern vereinbart wird und häufig ganz ohne Zinsen auskommt. Es wird häufig zur finanziellen Unterstützung von Familienmitgliedern, etwa beim Hausbau, vereinbart.
Beizeiten werden auch Darlehen von Banken an meist junge Familien als Familiendarlehen bezeichnet, etwa Darlehen zur Baufinanzierung.
Ein privates Darlehen kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn die finanziellen Gegebenheiten einer Person nicht ausreichen, um ein Darlehen von einer Bank zu erhalten.
Zudem wirkt sich ein solches Darlehen nicht auf den SCHUFA-Score aus.
Ein Zinssatz muss nicht zwingend vereinbart werden.
Wird ein bestimmter Freibetrag überschritten, kann das Finanzamt auf private Darlehen eine sogenannte Schenkungssteuer erheben.
Dies sollte vermieden werden. Da der Freibetrag aber ausreichend hoch ist, kommt dies in der Realität selten vor.