Eine Belastungsvollmacht ist ein Hilfsmittel für den Erwerb von Immobilien. Möchten Sie etwa ein Haus kaufen, können dieses aber nicht sofort bezahlen, besteht in der Regel ein Konflikt mit dem Verkäufer, da dieser sein Geld unverzüglich will.
Daher müssen Sie als Käufer einen Kredit bei einer Bank aufnehmen und als Sicherheit das Haus hinterlegen.
Da dieses aber noch nicht Ihnen gehört, brauchen Sie dafür eine sogenannte Belastungsvollmacht. Diese muss notariell beglaubigt sein und ermöglicht die Belastung einer Immobilie, bevor diese Ihnen eigentlich gehört.
Der Verkäufer erlaubt dem Käufer mit der Belastungsvollmacht, sein Hab und Gut bei der Bank als Sicherheit zu hinterlegen.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers wird die Schuld bei der Bank also mit dem Eigentum des Verkäufers beglichen.
Trotzdem ist der Käufer der Schuldner, also der, der der Bank ihr Geld zurückzahlen muss.
Mithilfe der notariellen Beglaubigung wird festgehalten, dass der Verkäufer der Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers nur für die Höhe des bisher geliehenen Geldes haften muss.
Somit ermöglicht eine Belastungsvollmacht einen zeitnahen Verkauf einer Immobilie, anstatt auf eine Finanzierung mit Eigenkapital oder einen zahlungskräftigeren Käufer warten zu müssen.
Der Verkäufer kann sich fast sicher sein, dass er sein Geld auch wirklich erhält, während der Käufer seine Finanzierung sicherstellt und schon vor Bezahlung der kompletten Summe in das Grundbuch eingetragen wird.
Risiken bestehen bei einer Belastungsvollmacht durchaus. Knifflig wird es beispielsweise, wenn eine Partei den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen kann.
Geht etwa der Verkäufer insolvent oder hat Mängel am Gebäude mutwillig verschwiegen, so muss der Kaufvertrag rückgängig gemacht und der Eintrag im Grundbuch gelöscht werden.
Für den Käufer besteht dann die Gefahr, dass das schon gezahlte Geld versickert und nicht mehr auffindbar ist.
Umgekehrt ist bei einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers der Grund des Verkäufers mit einer Grundschuld belastet und kann somit nicht mehr weiterverkauft werden.
Um die vorhandenen Risiken bei diesem Verfahren zu minimieren, ist die Involvierung eines Notars unabdingbar. Dieser muss derselbe Notar sein, der auch den Kaufvertrag aufsetzt und abwickelt.
Vor dem Erstellen der Belastungsvollmacht muss zudem geklärt werden, ob etwa die Gemeinde ein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder anderweitige Genehmigungen gebraucht werden.
Die Zahlungen der Bank fließen dann in der Regel direkt auf das Konto des Verkäufers oder an ein Treuhandkonto des Notars.
So wird Betrügereien oder einer anderweitigen Verwendung des Geldes vorgebeugt.
Außerdem wird im Falle einer Zahlung an ein Treuhandkonto sichergestellt, dass das Geld erst an den Verkäufer fließt, wenn die Grundbucheintragung erfolgt ist.
Zusätzlich wird der Käufer vertraglich dazu verpflichtet, die Grundbucheintragung bei Zahlungsunfähigkeit sofort rückgängig zu machen und den Verkäufer von sämtlichen damit einhergehenden Kosten auszunehmen.