Baukinder­geld

Definition & Erklärung

Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt und lief zum 31. März 2022 aus. Haben Sie Ihren Kaufvertrag vor diesem Stichtag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten, haben Sie noch bis Ende 2023 Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.

Es gibt jedoch einige Voraussetzungen für die Beantragung dieses Zuschusses.

Erste und wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein schon geborenes Kind unter 18 Jahren haben, das im selben Haushalt wie Sie lebt.

Sie dürfen zudem nicht mehr als 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen beziehen. Dieser Betrag steigt um einen Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind.

Haben Sie also ein Kind, dann dürfen Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro aufweisen. Bei zwei Kindern steigt dieser Betrag auf 105.000 Euro, bei drei Kindern auf 120.000 Euro, und so weiter.

Verdienen Sie mehr, fallen Sie durch das Raster zur Beziehung von Baukindergeld.

Dabei kommt es zudem nicht auf ihr aktuelles Einkommen an, sondern auf das Einkommen der Kalenderjahre zwei und drei vor der Stellung des Antrages.

Beantragen Sie Ihr Baukindergeld also 2022, dann ist Ihr Einkommen aus den Jahren 2020 und 2019 von entscheidender Bedeutung. In beiden Jahren dürfen Sie die für Sie geltende Einkommensgrenze nicht überschritten haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen, darf kein Mitglied Ihres Haushaltes schon eine andere Immobilie besitzen.

Gänzlich von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Erhalt der Immobilie durch Erbe oder Schenkung
  • Eigentumsübertragung oder Erwerb zwischen direkten Verwandten wie Eltern und Kindern
  • Eigentumsübertragung oder Erwerb zwischen Personen, die sich in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft befinden
  • Erwerb von früher im Besitz eines Haushaltsmitglieds befindlichen Immobilien
  • Ferienhäuser oder Wochenendhäuser

Fallen Sie unter keinen dieser Punkte und erfüllen Sie auch die sonstigen Voraussetzungen, dann bekommen Sie 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr pro Kind.

Dieser Betrag wird Ihnen für höchstens zehn Jahre einmal jährlich ausgezahlt, solange Ihr Kind kindergeldberechtigt ist, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes.

Neben dem Ablauf der Verfügbarkeit des Baukindergeldes gelten noch weitere Fristen. So müssen Sie Ihr Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug in Ihre Immobilie beim KfW beantragen. Ihr Einzugsdatum finden Sie auf Ihrer Meldebescheinigung.

Bei der Beantragung des Baukindergeldes spielt die Art oder die Größe der Immobilie, die Sie erwerben, keine Rolle. Sie müssen diese lediglich zum Zwecke Ihrer eigenen Nutzung erwerben. Zudem darf die Immobilie nicht weniger kosten, als Sie insgesamt Baukindergeld erhalten würden.

Wo wird das Baukindergeld beantragt und was benötige ich dafür?

Das Baukindergeld wird online beim KfW-Zuschussportal beantragt. Sie benötigen zur Beantragung eine Reihe von Dokumenten:

  • Kindergeldbescheide zum Nachweis der Berechtigung der Kinder.
  • Sie benötigen Ihre Einkommenssteuerbescheide aus den relevanten Jahren.
  • Halten Sie Ihren Grundbuchauszug bereit. Dieser dient als Nachweis dafür, dass Sie das Eigentum auch wirklich erworben haben.
  • Ihre Meldebestätigung wird zum Nachweise über die tatsächliche Selbstnutzung der Immobilie gebraucht.

Sollten Sie in Bayern wohnen, dann bekommen Sie das sogenannte Baukindergeld Plus. Dies bedeutet für Sie 300 Euro extra im Jahr je Kind zu den gleichen Konditionen wie beim normalen Baukindergeld.

Bedenken Sie bei der Beantragung des Baukindergeldes jedoch einige Faktoren

So können Sie Ihr Baukindergeld nicht zur Deckung Ihres Eigenkapitals zum Beispiel bei der Beantragung eines Kredites nutzen, da das Baukindergeld über einen Zeitraum von mehreren Jahren verteilt ausgezahlt wird.

Zudem sollten Sie an die weitere Finanzierung Ihrer Immobilie nach dem Ende des Erhalts Ihres Baukindergeldes denken und diese frühzeitig organisieren.

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