In Deutschland muss man sich den Bau von Gebäuden jedweder Art von der örtlichen Baubehörde genehmigen lassen. Dies liegt darin begründet, dass die Baufreiheit in Deutschland von den Baugesetzen der Bundesländer eingeschränkt wird.
Auch bei einer Sanierung oder Veränderung einer schon bestehenden Immobilie kann unter Umständen eine Baugenehmigung (auch Baubewilligung) erforderlich sein.
Mit dem Bewilligen einer Baugenehmigung stellt die Baubehörde fest, dass mit dem angestrebten Bauprojekt keine geltenden Gesetze oder Regelungen verletzt werden.
Trotzdem darf man mit dem Erhalt der Baugenehmigung nicht sofort mit dem Bau loslegen.
Die Baugenehmigung ist eine sogenannten eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Unter Umständen können nämlich noch weitere Prüfverfahren notwendig sein, etwa zum Wasser- oder Emissionsschutz.
Der Baugenehmigung geht ein Prozess in der Baubehörde voraus.
Dabei kommen zwei Varianten vor:
Falls das zu bauende Gebäude keine Genehmigung benötigt, kann man eine Bauanzeige stellen.
Legt die Baubehörde nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch ein, kann mit dem Bau einfach begonnen werden.
Muss ein Bauantrag gestellt werden, dann kann sich der Genehmigungsprozess über mehrere Monate hinziehen, da alle signifikanten Punkte von der zuständigen Baubehörde einzeln auf Verstöße oder anderweitige Probleme geprüft werden müssen.
Genehmigungspflichtig ist ein Gebäude dann, wenn es in einer schon bebauten Ortschaft errichtet werden soll und in etwa der Größe der umliegenden Bauten entspricht.
Dies kann auch für Änderungen oder Anbauten an solchen Gebäuden oder unter anderem bei der Errichtung von Carports, Garagen oder Gartenhütten der Fall sein.
So ist Laien zum Beispiel bei Gartenhäusern oft nicht klar, dass diese eventuell einer Genehmigungspflicht unterliegen. Dies unterliegt den Regelungen der jeweiligen Landesbehörden.
So können zwar etwa Gartenhütten bis zu einem bestimmten Volumen genehmigungsfrei sein, nicht aber wenn diese als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Auch bei Carports und Garagen gibt es viele unterschiedliche und mitunter verwirrende Regelungen.
Generell ist es sinnvoll, vor der Realisierung eines solchen Vorhabens die örtliche Baubehörde zu kontaktieren und so spätere Probleme zu vermeiden.
Zudem gibt es nach erfolgter Genehmigung oft Fristen, in denen der Beginn des Baus erfolgen muss.
Ansonsten erlischt die Genehmigung und muss erneut beantragt oder gegen die Zahlung eines Obolus verlängert werden.
Manchmal muss man selbst genehmigungsfreie Gebäude anmelden, und zwar mit dem sogenannten Kenntnisgabeverfahren.