Das Bauerwartungsland ist Land einer Gemeinde, auf dem zukünftige bauliche Erschließung erwartet wird.
Die Eintragung von Bauerwartungsland in Flächennutzungsplänen der Gemeinden erfolgt meist dann, wenn man aufgrund von Tatsachen mit ausreichender Sicherheit von einer Bebauung in naher Zukunft ausgehen kann.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn umliegendes Land schon erschlossen wird oder wurde. Eine Kennzeichnung als Bauerwartungsland ermöglicht der Gemeinde eine Erschließung des betroffenen Gebiets.
So kann es an das Versorgungsnetz vor Ort angeschlossen werden, zum Beispiel per Leitungen für Gas, Strom, Wasser, Telefon oder Internet.
Bauerwartungsland ist teurer als reines Ackerland, auf dem noch keine bauliche Entwicklung erwartet wird. Jedoch ist es oft deutlich günstiger als Land, auf dem schon gebaut wird.
Eine Investition in Bauerwartungsland kann daher oft lohnenswert sein.
Dennoch ist es oft schwer vorhersehbar, ob Bauerwartungsland in absehbarer Zukunft wirklich für die Bebauung freigegeben wird.
Dafür muss die Gemeinde zuerst einen Bebauungsplan designen und das Gebiet zum Ortsteil erklären. Trotz dieser Unsicherheit wird Bauerwartungsland mit dem Grundsteuerhebesatz B besteuert.