Eine Auflassung bezeichnet die Überlassung der betroffenen Immobilie eines Verkäufers an den Käufer. Sie ist normalerweise Teil eines notariellen Kaufvertrages und wird dann vollzogen, wenn der vereinbarte Kaufpreis bezahlt wurde.
Dies geschieht in der Regel einige Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Die Auflassung ist also die rechtliche Zusicherung dafür, dass der Käufer als neuer Besitzer in das Grundbuch eingetragen wird.