Altlasten wie Chemikalien oder andere schädliche Stoffe können für Grundbesitzer ein großes Risiko darstellen. Werden diese entdeckt, etwa nach einem Verkauf, kann das kostspielig werden.
Deshalb lohnt es sich sowohl als Verkäufer als auch als Käufer eines Grundstückes, dieses vor einem Kauf oder Verkauf im Altlastenkataster beim örtlichen Bau- oder Umweltamt auf eventuelle Verunreinigungen zu prüfen.
Tut man dies nicht oder verschweigt als Verkäufer sogar mutwillig eine Verunreinigung, riskiert man eine Schadensersatzklage des zukünftigen Besitzers.
Prüft man die Altlasten eines Grundstückes als Käufer nicht, riskiert man einen jahrelangen Rechtsstreit mit offenem Ausgang.
Mit letzter Sicherheit kann man nie sagen, ob ein Grundstück von Altlasten betroffen ist oder nicht. Schon dann, wenn jemand dort in der Vergangenheit etwa Asbestplatten oder anderen Bauschutt illegal entsorgt hat, liegt eine Altlast vor.
Definitiv überprüfen sollte man Grundstücke, die in der Nähe oder auf ehemaligen Standorten von Fabriken, Truppenübungsplätzen oder Tankstellen liegen. Dort besteht ein deutlich erhöhtes Risiko von Altlasten, etwa durch Chemikalien oder Munition.
Sofern Sie ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft haben, etwa als interessierter Käufer oder gar als Grundstücksbesitzer, haben Sie ein Auskunftsrecht.
Meist sind Umwelt- oder Baubehörden für das Altlastenkataster zuständig.
Da die Daten, die Sie dort erhalten, personenbezogen sind, unterliegen diese dem Datenschutz und dürfen nicht veröffentlicht werden.
Achtung: Selbst wenn der Behörde keine Altlasten bekannt sind, heißt das nicht, dass Sie komplett auf der sicheren Seite sind. Dies bedeutet lediglich, dass der Behörde bislang keine Verunreinigungen bekannt sind. Immerhin kann man so aber schon bekannte Probleme ausschließen.
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