Eine Abstandsforderung ist eine Forderung nach einer in der Regel einmaligen Zahlung, die ein Vormieter von einem neuen Mieter einer Immobilie verlangt.
Der Vormieter verlässt die Wohnung und überlässt dem neuen Mieter den freigewordenen Wohnraum, er nimmt also Abstand von diesem.
Oftmals werden Abstandszahlungen genutzt, um einen Vormieter dazu zu bringen, früher aus einer Immobilie auszuziehen als eigentlich vertraglich festgelegt ist.
Früher waren Abstandsforderungen auf dem Immobilienmarkt ganz normal. Heute ist dies etwas anders.
Abstandsforderungen sind bei einem fristgerechten Auszug des Vormieters laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) und dem Mietrechtsreformgesetz unzulässig.
Zulässig ist dagegen, dass ein Vormieters an einen Nachmieter, der ihn frühzeitig, also vor Vertragsende, aus der Wohnung verdrängt, die Forderung stellt, für die entstehenden Umzugskosten aufzukommen.
Diese müssen in einem solchen Fall allerdings lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sollte ein Nachmieter eine Abstandszahlung zahlen, obwohl diese eigentlich nicht zulässig ist, kann er diese später zurückverlangen.
Zu unterscheiden sind Abstand und Ablöse. Eine Ablöse bezeichnet nämlich die Zahlung, die für die Übernahme von Möbelstücken verlangt wird.
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