Ablöse

Definition & Erklärung

Eine Ablöse können Sie in einigen Fällen bezahlen, wenn Sie als Neumieter eine möblierte oder teilmöblierte Wohnung von einem Vormieter übernehmen und die Möbelstücke behalten wollen. Die Ablöse deckt damit vom Vormieter getätigte Investitionen in das Mobiliar ab.

Wofür darf der Vormieter eine Ablöse verlangen?

Wenn ein Vormieter in der Wohnung, aus der er auszieht, Möbelstücke zurücklassen will, so kann er sich mit dem Neumieter über eine Ablösezahlung für diese Möbelstücke einigen.

Der Neumieter darf dann die zurückgelassenen Möbelstücke übernehmen.

Gibt es Regelungen zur Höhe der Ablöse?

Die Ablöse muss dem Zeitwert des Möbelstücks entsprechen, also dem Wert zum Zeitpunkt der Ablösezahlung. Hat man eine Einigung erzielt, wird ein Kaufvertrag unterschrieben.

Ablösezahlungen sind dann unzulässig, wenn dem Neumieter kein angemessener Gegenwert geboten wird, also etwa dann, wenn die Höhe der Forderung eindeutig überzogen ist.

Es muss der Wert verwendet werden, den die Möbel zum Zeitpunkt der Ablöse tatsächlich haben.

Wie findet man heraus, wie hoch der Zeitwert ist?

Um einen exakten Zeitwert zu erhalten, müsste man einen Sachverständigen mit der Schätzung des Zeitwertes beauftragen.

Da dies für die meisten Menschen nicht infrage kommt, reicht es in der Regel aus, den Zeitwert gewissenhaft zu schätzen.

Beim Mobiliar geht man von einem Wertverlust von 10 % pro Jahr aus. Dies gilt auch für Küchen, für die am häufigsten eine Ablöse verlangt wird.

Darf man als Vormieter auf eine Ablöse bestehen?

Sie haben als Vormieter kein Recht auf eine Ablöse. Sie können aber versuchen, einen Nachmieter zu finden, der Ihnen eine Ablöse bezahlt.

Dies gilt für den Fall, dass Sie den Nachmieter aussuchen und nicht Ihr Vermieter.

Gibt es Ausstattung, für die keine Ablöse verlangt werden darf?

Für grundlegende Ausstattung wie eine Heizung, ein WC, einen Herd, Bodenbeläge und weiteres darf keine Ablöse verlangt werden.

Eine Ausnahme davon bilden Wohnungen, die unter dem allgemeinen Standard liegen und in deren Verbesserung investiert wurde.

Ein Beispiel wäre eine Wohnung, die ursprünglich nur eine gemeinsame Toilette im Treppenhaus hatte, in der aber nachträglich eine Toilette eingebaut wurde.

Noch mehr Immo-Wissen:

Entdecken Sie jetzt unser Immobilien-Magazin
mehr Artikel anzeigen
Noch mehr Immobilienwissen
Hochzinsanleihen
Holzfaserdämmung
Immobilienblase
Inflation
Nebenkostenabrechnung
Nichtwohngebäude
Notaranderkonto
Grundpfand­recht
Energieausweis
zum Glossar
© 2024 onpreo AG